Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.
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Basisinformationen
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Eingliederungshilfen können so aussehen:
- in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
- in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
- in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
- die Unterbringung in einer Vollzeitpflege
Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate.
- Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.
- Anspruchsberechtigt sind junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
- Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihrer gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
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Ablauf
- Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein.
- Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
- Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.
- Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Nachweis über das Sorgerecht
Bei Bedarf. Zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht, Vertretungsmacht.
- Fachärztliche Stellungnahme
Fachärztliche Stellungnahme über das Vorliegen einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung bei ihrem Kind. Diese kann auch das Jugendamt mit Ihrem Einverständnis einholen.
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Zuständige Stellen
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Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen
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Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen
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Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen
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Hans-Böckler-Straße 9, 28219 Bremen
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Hans-Böckler-Straße 9, 28217 Bremen
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Hans-Böckler-Straße 9, 28219 Bremen
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Rembertiring 39, 28203 Bremen
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Rembertiring 39, 28203 Bremen
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Große Sortilienstraße 2-18, 28199 Bremen
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Große Sortilienstraße 2-18, 28199 Bremen
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Große Sortilienstraße 2-18, 28199 Bremen
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Große Sortilienstraße 2-18, 28199 Bremen
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Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen
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Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen
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Pfalzburger Straße 69a, 28207 Bremen
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Pfalzburger Straße 69a, 28207 Bremen
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Online Services
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Hilfen zur Erziehung-Online
Mit diesem Online-Dienst können Bürger:innen, bei denen in einem persönlichen Beratungsgespräch im Jugendamt ein Hilfsbedarf festgestellt wurde, die anschließende Antragstellung der Hilfen online durchzuführen. Der Online-Dienst bietet darüber hinaus eine Informationsplattform mit Themen zur Kinder- und Jugendhilfe und Kindeswohlgefährdung.
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Gebühren / Kosten
Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen.
Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 13.11.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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