Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.
Sie möchten unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden? Sie brauchen Informationen und Beratung zu Anträgen und möchten Formalitäten einfach und aus einer Hand online erledigen? Hierfür gibt es das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner!
Als Teil eines europaweiten Netzwerks (EU/EWR) stellen die Einheitlichen Ansprechpartner einen unternehmensfreundlichen Zugang zur Verwaltung bereit. Sie informieren über die Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit.
Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus elektronischen Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.
Zu den Leistungen der Einheitlichen Ansprechpartner zählen:
Als EU-Bürger:in haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Services der Einheitlichen Ansprechpartner. Dies regeln die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Außerdem sind die Einheitlichen Ansprechpartner Hilfs- und Problemlösungsdienst nach der EU-Verordnung über ein einheitliches, digitales Zugangstor.
Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
Aus:
Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners im Land Bremen .
Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
Je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein.
Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Sprachen
Die Dienste des Einheitlichen Ansprechpartners können in Deutsch und in Englisch in Anspruch genommen werden.
Abwicklung von Verfahren: Deutsch
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.
Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des einheitlichen Ansprechpartners.
gebührenfrei
Fristen bei der Abwicklung von Verfahren hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen. Die Frist läuft erst, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Bereitstellung von Informationen:
Auf dem Internetportal: sofort
Anfragen per Mail: in der Regel bis zu 3 Tage.
Abwicklung von Verfahren:
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab und ist der entsprechenden Verfahrensbeschreibung zu entnehmen.
Aktualisiert am 17.11.2025