Anhörungsfrist: Sie müssen bis zum 01.12. des aktuellen Jahres angeben, wie hoch Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen in den Vorjahren war.
3 Monate bis 12 Monate Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.
gebührenfrei
Aktualisiert am 24.07.2025