Welche Fristen sind zu beachten?

Steuerlich nicht beratene Personen:
Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, müssen Sie die Erklärung grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. Die Steuererklärung für das Jahr 2024 ist bis zum 31.07.2025 einzureichen. Für das Jahr 2025 läuft die Abgabefrist am 31.07.2026 ab.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie war die Steuererklärung für das Jahr 2023 allerdings bis zum 02.09.2024 abzugeben.
Arbeitnehmer, für die keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht, die also freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben hierfür vier Jahre Zeit (Beispiel.: Veranlagungszeitraum 2022; Ende Abgabefrist = 31.12.2026). Diese sogenannte Antragsverlängerung betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die eine Rückerstattung der vom Arbeitgeber zu viel einbehaltenen Lohnsteuer erreichen wollen.

Steuerlich beratene Personen:
Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet und lassen Sie sich steuerlich beraten, verlängert sich die Abgabefrist grundsätzlich auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie verlängerte sich die Abgabefrist für das Jahr 2023 auf den 02.06.2025. Für das Jahr 2024 ist die Erklärung bis zum 30.04.2026 einzureichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung und dem Umfang der Steuererklärung.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

gebührenfrei