Unter bestimmten Voraussetzungen kann für behinderte Personen ein persönlicher Behindertenparkplatz am Wohnort oder am Arbeitsort eingerichtet werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind im einzelnen

  • Feststellung des Versorgungsamtes, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) oder eine Erblindung (Bl) vorliegt.
  • Keine Garage oder Abstellplatz außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche oder in zumutbarer Entfernung zur Wohnung
  • Starker Parkdruck, so dass die Einrichtung eines reservierten Parkplatzes erforderlich wird.

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, eine  allgemeine Parkerlaubnis zu beantragen, die Ihnen das Parken auf den allgemeinen Behindertenparkplätzen erlaubt.