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Einstellung der Tätigkeit als Zertifizierungsdiensteanbieter Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang

Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

  • Basisinformationen

    Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.

    Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

    Sie müssen dafür sorgen, dass

    • die bei Einstellung der Tätigkeit gültigen qualifizierten Zertifikate von einem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden,
    • die betroffenen Signaturschlüsselinhaber über die Einstellung der Tätigkeit und die Übernahme der qualifizierten Zertifikate durch einen anderen Zertifizierungsdiensteanbieter benachrichtigt werden und
    • die Dokumentation nach § 10 Signaturgesetz an den übernehmenden Zertifizierungsdiensteanbieter oder an die Bundesnetzagentur übergeben wird.

    Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, müssen Sie diese sperren. Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie das der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich anzeigen.

    Voraussetzungen

    Vorausgesetzt wird eine formlose Anzeige.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand. Hinzu kommen Auslagen.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    2 Monate Die Anzeige sollten Sie mindestens 2 Monate vor Einstellung des Betriebs einreichen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie auch die Signaturschlüsselinhaber von der Einstellung des Betriebs informieren.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 31.01.2025

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