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Eintrag der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 in den Kartenführerschein Mobilität und Fahrzeuge

  • Basisinformationen

    Mit Inkrafttreten der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung am 31.12.2019 können Personen, die seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, durch Teilnahme an einer Fahrerschulung die Klasse A1 im Inland führen. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein dokumentiert.

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 25 Jahre
    • mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
    • Nachweis Fahrerschulung gem. Anlage 7 b der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung. Die Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Fahrerschulung erfolgen.
  • Ablauf

    • Persönliche Antragstellung
  • Benötigte Unterlagen

    • Passfoto
      • Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.
    • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
      • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
    • Nachweis Fahrerschulung gem. Anlage 7b FeV
  • Zuständige Stellen

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  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    44,80 EUR inkl. Direktversand durch die Bundesdruckerei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 24.07.2025

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