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Eintrag der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 in den Kartenführerschein Mobilität und Fahrzeuge

  • Basisinformationen

    Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B78 wird die Möglichkeit eröffnet, auf die Automatikbeschränkung zu verzichten bzw. diese aufzuheben. Die Möglichkeit besteht, wenn ein Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B vorgelegt wird. 

    Die Vorschriften zur sogenannten Automatikregelung treten mit Wirkung vom 01.04.2021 in Kraft. Eine Antragstellung ist daher erst ab dem 01.04.2021 möglich.

    Voraussetzungen

    • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B78
    • Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gem. Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • Ablauf

    • Persönliche Antragstellung
  • Benötigte Unterlagen

    • Passfoto
      • Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.
    • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
      • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
    • Nachweis über die Praktische Ausbildung gem. Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • Zuständige Stellen

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  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    42,60 EUR (inkl. Direktversand durch die Bundesdruckerei)

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen bis zur Übersendung des Kartenführerscheins

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 24.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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