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Eintragung im Schiffsregister beantragen

  • Register und Kataster

Sie möchten Ihr Schiff offiziell registrieren? Wie Sie die Eintragung in das Schiffsregister beantragen, erfahren Sie hier.

  • Basisinformationen

    Sie können die Eintragung eines Schiffes in das Schiffsregister beantragen. Unter Umständen sind Sie zur Eintragung verpflichtet.

    Sie müssen das Schiff ins Schiffsregister eintragen lassen, wenn

    • es ein Seeschiff mit einer Rumpflänge von mindestens 15 Metern ist,
    • es ein Binnenschiff und für den Gütertransport bestimmt ist und mindestens 20 Tonnen tragen kann,
    • es ein Binnenschiff und nicht für den Gütertransport bestimmt ist, aber eine Wasserverdrängung von mindestens zehn Kubikmetern hat oder
    • es sich um ein Tankschiff, einen Schlepper oder ein Schubboot handelt.

    Voraussetzungen

    • Das Schiff ist in keinem anderen Schiffsregister im In- oder Ausland eingetragen.
    • Bei Binnenschiffen zur Beförderung von Gütern beträgt die größte Tragfähigkeit mindestens 10 Tonnen.
    • Bei Binnenschiffen, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, beträgt die Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 5 Kubikmeter.
    • Bei anderen Binnenschiffen handelt es sich um Schlepper, Tankschiffe und Schubboote.
    • Das Seeschiff ist berechtigt, die Bundesflagge zu führen.
    • Wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine Vertreterin oder ein Vertreter angegeben werden, die oder der im Bereich des zuständigen Registergerichts wohnt.
  • Ablauf

    • Sie füllen den Antrag auf Eintragung in das Schiffsregister vollständig aus.
    • Sie unterzeichnen den Antrag und reichen dann das Original des Antrages beim Schiffsregister ein.
    • Sie reichen die notwendigen Nachweise ein.
    • Das Registergericht prüft Ihren Antrag und die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Bei erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung.
    • Ihnen wird das Schiffszertifikat bei Seeschiffen oder der Schiffsbrief bei Binnenschiffen zugesandt.

    Weitere Hinweise

    • In Deutschland wird das Schiffsregister von verschiedenen Amtsgerichten geführt, nicht von einem zentralen Register. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Heimathafen beziehungsweise nach dem Heimatort des Schiffes.
    • Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich dazu an eine Rechtsanwaltskanzlei 
  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag mit Angabe zum Ort, vom dem aus die Schifffahrt betrieben wird
    • Eigentumsnachweis
      • zum Beispiel Kaufvertrag
    • Protokoll der Übergabe des Schiffes
    • Nachweis über die Maschinenleistung
      • zum Beispiel Datenblatt des Motors
    • Sollte das Schiff zuvor in einem anderen Schiffsregister eingetragen gewesen sein, ist eine Löschungsbescheinigung einzureichen
    • Bei Seeschiffen:
      • ist zudem ein Schiffsmessbrief oder andere Vermessungsurkunde und eine Kopie des Personalausweises einzureichen
    • Bei Binnenschiffen:
      •  ist zudem der Eichschein einzureichen
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Es fallen Gebühren für die Eintragung des Schiffes an. Die Höhe der Gebühren hängt vom Wert des Schiffes ab. Weitere Informationen finden Sie in der Kostenverordnung unter "Rechtsgrundlagen".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 23.02.2026

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