Eintragung im Schiffsregister beantragen
Sie möchten Ihr Schiff offiziell registrieren? Wie Sie die Eintragung in das Schiffsregister beantragen, erfahren Sie hier.
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Basisinformationen
Sie können die Eintragung eines Schiffes in das Schiffsregister beantragen. Unter Umständen sind Sie zur Eintragung verpflichtet.
Sie müssen das Schiff ins Schiffsregister eintragen lassen, wenn
- es ein Seeschiff mit einer Rumpflänge von mindestens 15 Metern ist,
- es ein Binnenschiff und für den Gütertransport bestimmt ist und mindestens 20 Tonnen tragen kann,
- es ein Binnenschiff und nicht für den Gütertransport bestimmt ist, aber eine Wasserverdrängung von mindestens zehn Kubikmetern hat oder
- es sich um ein Tankschiff, einen Schlepper oder ein Schubboot handelt.
Voraussetzungen
- Das Schiff ist in keinem anderen Schiffsregister im In- oder Ausland eingetragen.
- Bei Binnenschiffen zur Beförderung von Gütern beträgt die größte Tragfähigkeit mindestens 10 Tonnen.
- Bei Binnenschiffen, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, beträgt die Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 5 Kubikmeter.
- Bei anderen Binnenschiffen handelt es sich um Schlepper, Tankschiffe und Schubboote.
- Das Seeschiff ist berechtigt, die Bundesflagge zu führen.
- Wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine Vertreterin oder ein Vertreter angegeben werden, die oder der im Bereich des zuständigen Registergerichts wohnt.
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Ablauf
- Sie füllen den Antrag auf Eintragung in das Schiffsregister vollständig aus.
- Sie unterzeichnen den Antrag und reichen dann das Original des Antrages beim Schiffsregister ein.
- Sie reichen die notwendigen Nachweise ein.
- Das Registergericht prüft Ihren Antrag und die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Bei erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung.
- Ihnen wird das Schiffszertifikat bei Seeschiffen oder der Schiffsbrief bei Binnenschiffen zugesandt.
Weitere Hinweise
- In Deutschland wird das Schiffsregister von verschiedenen Amtsgerichten geführt, nicht von einem zentralen Register. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Heimathafen beziehungsweise nach dem Heimatort des Schiffes.
- Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich dazu an eine Rechtsanwaltskanzlei
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Benötigte Unterlagen
- Antrag mit Angabe zum Ort, vom dem aus die Schifffahrt betrieben wird
- Eigentumsnachweis
- Protokoll der Übergabe des Schiffes
- Nachweis über die Maschinenleistung
- zum Beispiel Datenblatt des Motors
- Sollte das Schiff zuvor in einem anderen Schiffsregister eingetragen gewesen sein, ist eine Löschungsbescheinigung einzureichen
- Bei Seeschiffen:
- ist zudem ein Schiffsmessbrief oder andere Vermessungsurkunde und eine Kopie des Personalausweises einzureichen
- Bei Binnenschiffen:
- ist zudem der Eichschein einzureichen
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Zuständige Stellen
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Formulare
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Gebühren / Kosten
Es fallen Gebühren für die Eintragung des Schiffes an. Die Höhe der Gebühren hängt vom Wert des Schiffes ab. Weitere Informationen finden Sie in der Kostenverordnung unter "Rechtsgrundlagen".
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Fristen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 23.02.2026