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Eintragung in das Handelsregister als Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

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Die Gründung einer Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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Aktualisiert am 06.07.2026

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