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Eintragung in das Handelsregister als Kommanditgesellschaft (KG) Register und Kataster Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Basisinformationen

    Das Handelsregister ist ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register. Es dient der Rechtssicherheit im Handelsverkehr, da die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, deren Offenlegung die Allgemeinheit besonders interessiert, vollständig und zuverlässig nachgewiesen werden. Es werden zwei Abteilungen geführt:

    • Abteilung A: Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (e.K., OHG, KG)
    • Abteilung B: Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

    Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass der gutgläubige Rechtsverkehr in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragungen und Bekanntmachungen in begrenztem Umfang geschützt ist.

    Der Inhalt der Eintragung wird von Amts wegen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Grundsätzlich werden alle Eintragungen ihrem vollen Wortlaut nach veröffentlicht.

    Die Eintragung in das Handelsregister ist bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht in elektronischer Form anzumelden. Die Unterschrift der vertretungsberechtigten Personen oder des vertretungsberechtigten Organs muss durch einen Notar beglaubigt werden. Je nach Form der Gesellschaft müssen unterschiedliche Angaben gemacht und Anlagen beigefügt werden.

    Eine Kommanditgesellschaft (KG) wird im Handelsregister in die Abteilung A (HRA) eingetragen.

    Erforderliche Angaben:

    • Firmenname
    • Sitz
    • inländische Geschäftsanschrift
    • persönlich haftende Gesellschafter und die Vertretungsbefugnis
    • Kommanditisten

    Voraussetzungen

    Es muss ein Gesellschaftsvertrag vorliegen.

  • Ablauf

    Die Anmeldung eines Unternehmens in das Handelsregister Abteilung A erfolgt grundsätzlich über eine Notarin oder einen Notar.

    Die Eintragung selber erfolgt durch das Amtsgericht.

    Weitere Hinweise

    Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.

  • Zuständige Stellen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 31.01.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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