Anzeige der Tätigkeit: vor Beginn
Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht, kann die Eintragung in das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes innerhalb weniger Arbeitstage abgeschlossen werden.
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Wo kann ich mehr erfahren?
Erforderliche Unterlagen
Gebührenordnung der Handwerkskammer
Datenschutzinformation zur Leistung
Aktualisiert am 12.11.2024