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Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene oder Spätaussiedler/Spätaussiedlerin Register und Kataster Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie als Zugewanderter deutscher Abstammung selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann bestehen besondere Regelungen für die Eintragung Ihres Gewerbebetriebs in die Handwerksrolle.

  • Basisinformationen

    Die Handwerksrolle ist ein Register, in das sich alle  

    • natürlichen und   
    • juristischen Personen sowie  
    • rechtsfähigen Personengesellschaften

    eintragen müssen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe (nicht Reisegewerbe oder Marktverkehr) betreiben. 

    Eine vollständige Liste der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO). Des Weiteren wird die Betriebsleitung in die Handwerksrolle eingetragen, der die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs obliegt und die über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügt.

    Als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin kommen sowohl die Inhaber oder Inhaberinnen von Handwerksbetrieben als auch angestellte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

    Bei Zugewanderten deutscher Abstammung (Vertriebene oder Spätaussiedler:innen) kann der für die Ausübung der  Betriebsleiterfunktion erforderliche Befähigungsnachweis auf  Grundlage eines Vergleichs der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der inländischen Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk erbracht werden.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Vertriebenen- oder Spätaussiedlerstatus entsprechend §§ 1 ff. des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) besitzen.

    Die im Herkunftsstaat erworbene Berufsqualifikation muss gleichwertig mit der inländischen Meisterprüfung für das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk sein.

  • Ablauf

    Die Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene:r oder Spätaussiedler:in müssen Sie elektronisch per Onlineverfahren oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. Die Online-Antragstellung wird auch über Verwaltungsportale angeboten.  

    Online-Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
    • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

    Schriftlicher Antrag:   

    • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich das Antragsformular herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.   
    • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.   

    Im Verfahren wird geprüft, ob folgende Kriterien erfüllt sind:

    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat einen Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus.  
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat im Ausland eine Prüfung bestanden, die der Meisterprüfung gleichwertig ist.   

    Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.   

    Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sog. Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).   

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • handwerk:digital
      handwerk:digital bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der zuständigen Handwerkskammer online zu stellen. Der Login erfolgt mit dem OSI-Konto, welches Bürger:innen wie Unternehmen zur Verfügung steht.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 15.01.2025

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