Wenn Sie erfolgreich ein Ingenieurstudium absolviert oder einen Technikerabschluss erworben haben, können Sie sich in dem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen, dem der Studien- bzw. Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht.
Die Handwerksrolle ist ein Register, in das sich alle
eintragen müssen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Ge-werbe betreiben. Nicht zum stehenden Gewerbe zählen das Reisegewerbe sowie der Marktverkehr.
Eine vollständige Liste der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO). Das Handwerk muss nicht als Ganzes ausgeübt werden, da auch die Ausübung wesentlicher (Teil-) Tätigkeiten in Betracht kommt. Umgekehrt ist es denkbar, dass mehrere Handwerke oder wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausgeübt werden sollen. Werden mehrere zu-lassungspflichtige Handwerke ausgeübt, muss im Regelfall jedes dieser zulassungspflichtigen Handwerke in die Handwerksrolle ein-getragen sein.
Des Weiteren wird die Betriebsleitung in die Handwerksrolle einge-tragen, der die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs obliegt und die über die erforderliche Berufsqualifikation zur Aus-übung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügt. Als Betriebs-leiter kommen sowohl die Inhaber oder Inhaberinnen von Hand-werksbetrieben als auch angestellte Personen in Betracht. Der Qua-lifikationsnachweis kann über die Vorlage eines Hochschulab-schlusszeugnisses oder des Zeugnisses über eine bestandene Technikerprüfung erfolgen. Der Ausbildungsschwerpunkt muss jeweils dem Handwerk entsprechen, das ausgeübt werden soll.
Die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie elektronisch per Onlineverfahren oder schriftlich beantragen.
Online-Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.
Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sog. Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).
handwerk:digital
handwerk:digital bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der zuständigen Handwerkskammer online zu stellen. Der Login erfolgt mit dem OSI-Konto, welches Bürger:innen wie Unternehmen zur Verfügung steht.
Aktualisiert am 12.11.2024