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Eintragung in die Handwerksrolle mit Meisterbrief Register und Kataster Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt haben und selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie die Meisterprüfung für ein zulassungspflichtiges Handwerk abgelegt haben und sich selbständig machen wollen, müssen Sie sich vor Beginn der unternehmerischen Betätigung in ein bei Ihrer regional zuständigen Handwerkskammer geführtes Register (Handwerksrolle) eintragen lassen.

    In der Handwerksrolle wird neben dem Unternehmensträger (Einzelunternehmer, rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person) verzeichnet, wer die Betriebsleitung übernimmt.

    Verfügen Sie selbst nicht über eine Meisterprüfung für das zu betreibende oder ein mit ihm verwandtes Handwerk, so können Sie eine Person einstellen, der die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs obliegt und die über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügt. In diesem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

    Voraussetzungen

    Abgeschlossene Meisterprüfung in 

    • dem Handwerk, das Sie ausüben wollen oder 
    • in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk
  • Ablauf

    Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt elektronisch per Online-Service oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.

    Online-Antrag

    • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bun-deslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
    • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

    Schriftlicher Antrag

    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer herunter.
    • Alternativ können Sie sich die erforderlichen Unterlagen auch über die örtlich zuständige Handwerkskammer zusen-den lassen.
    • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an Ihre zuständige Handwerkskammer.
    • Die zuständige Handwerkammer prüft die Unterlagen.
    • Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die erfolgte Eintra-gung.

    Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält ihr Betrieb die sogenannte Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • handwerk:digital
      handwerk:digital bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der zuständigen Handwerkskammer online zu stellen. Der Login erfolgt mit dem OSI-Konto, welches Bürger:innen wie Unternehmen zur Verfügung steht.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 15.01.2025

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