Sie müssen keine Fristen einhalten.
Umstellung auf Steuerklasse III: keine.
Beantragung der Steuerklasse II: abhängig von der Auslastung im zuständigen Finanzamt.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zum "Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 8.11.2018)
Informationen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und nicht verheiratete Eltern auf einer Internetseite des Bundesfamilienministeriums
Informationen zu Programmen zur elektronischen Übermittlung auf ELSTER
Formulare auf ELSTER
Aktualisiert am 24.07.2025