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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer sperren oder freischalten Steuern und Abgaben

Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern. 

  • Basisinformationen

    Nur Ihre aktuelle Arbeitgeberin bzw. Ihr aktueller Arbeitgeber ist zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale berechtigt (und verpflichtet). Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt diese Berechtigung Ihres Arbeitgebers.

    Lassen Sie den Abruf für Ihren Arbeitgeber sperren, ist Ihr Arbeitgeber nicht mehr berechtigt, Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Dieses gilt auch, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. 

    Sie können bei Ihrem zuständigen Finanzamt:
    •    Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benennen, die / der Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen darf (Positivliste),
    •    Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benennen, die / der die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht abrufen darf (Negativliste),
    •    die Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale allgemein sperren lassen (Vollsperre). 

    Ist Ihr Unternehmen oder Betrieb aufgrund der Sperrung nicht befugt, Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen, ist dieses bzw. dieser verpflichtet, Ihren Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI zu besteuern.

    Die Sperre wirkt frühestens ab dem Tag der Eingabe durch die Sachbearbeitung im Finanzamt. Eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich. 

    Die Sperrung gilt so lange, bis Sie die Aufhebung der Sperrung beim Wohnsitzfinanzamt beantragen.

    Voraussetzungen

    • Der ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene amtlich vorgeschriebene Vordruck ist dem Finanzamt zu übermitteln.
    • Alternativ kann die Sperrung auch über ELSTER beantragt werden. 
  • Ablauf

    Möchten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, den Arbeitgeberabruf zu sperren oder möchten Sie den gesperrten Arbeitgeberabruf wieder freischalten lassen, dann teilen Sie dies Ihrem zuständigen Finanzamt mit:

    Online über das ELSTER-Portal:

    • Sie können die Erklärung online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.
    • ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
    • Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER.
    • Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

    Schriftliche Beantragung:

    • Füllen Sie das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" aus. Das Antragsformular finden Sie unter "Formulare".
    • Für die Erklärung müssen Sie zusätzlich die dort enthaltene "Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)" mit ausfüllen. 
    • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Schicken Sie den Antrag mit Anlagen per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
  • Benötigte Unterlagen

    • Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Auslastung des zuständigen Finanzamtes.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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