Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.
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Basisinformationen
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:
- Steuerklasse,
- Religionszugehörigkeit,
- Zahl der Kinderfreibeträge sowie
- Frei- und Hinzurechnungsbeträge.
Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.
Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.
Sie können zudem beantragen, dass
- für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
- die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.
Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.
Voraussetzungen
Keine.
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Ablauf
Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf folgenden Wegen machen:
Online über das ELSTER-Portal:
- Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt".
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
- Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
- Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.
Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:
- Nutzen Sie das PDF-Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" mit der "Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)". Das Antragsformular mit Anlagen finden Sie unter "Formulare".
- Füllen Sie beides aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
- Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
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Benötigte Unterlagen
- für schriftliche Mitteilung:
- Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen" mit der Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Formulare
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Frist.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 04.11.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.