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Elektronischer Rechtsverkehr (EGVP) Verbraucherschutz, Compliance und Recht Recht und Verbraucherschutz

Seit dem 1. Dezember 2005 können Sie bei dem Amtsgericht Bremen in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dokumente in elektronischer Form einreichen. Das dafür entwickelte Verfahren hat die Kurzbereichnung "EGVP" (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)

  • Basisinformationen

    Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen finden Sie auf der angegebenen Seite im Internet

    Voraussetzungen

    Um die Software "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" korrekt ausführen zu können sind bestimmte Hard- und Softwarekomponenten erforderlich. Diese Einsatzbedingungen sind unter www.egvp.de angegeben.

  • Ablauf

    Weitere Hinweise

    Elektronischer Rechtsverkehr im Lande Bremen

    1. Allgemeine Bekanntmachung

    Bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land Bremen können in allen Verfahren nach

    − der Zivilprozessordnung,

    − dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
    − dem Handelsgesetzbuch,
    − dem Genossenschaftsgesetz,
    − dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz,
    − der Insolvenzordnung
    − dem Arbeitsgerichtsgesetz,
    − der Verwaltungsgerichtsordnung,
    − der Finanzgerichtsordnung,
    − dem Sozialgerichtsgesetz,
    − der Strafprozessordnung sowie
    − dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

    elektronische Dokumente eingereicht werden.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

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Aktualisiert am 31.01.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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