Endgültige Stilllegung einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage anzeigen
Sie möchten eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage endgültig stilllegen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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Basisinformationen
Wenn Sie eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage endgültig stilllegen möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt in der Regel für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.
Bei aggregierten Feuerungsanlagen müssen Sie die geplante Inbetriebnahme anzeigen, wenn die kombinierte Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 50 MW beträgt.
Die von Ihnen mitgeteilten Angaben trägt die für Sie zuständige Behörde anschließend in ein Anlagenregister ein, das öffentlich zugänglich ist.
Voraussetzungen
Sie möchten eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage endgültig stilllegen.
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Ablauf
- Füllen Sie das PDF-Formular aus.
- Den Link zum Formular finden Sie unter „Formulare“.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.
- Die zuständige Stelle bearbeitet die Anzeige und trägt die gemeldete Änderung in das Anlagenregister ein.
- Nachdem Ihre Anzeige eingegangen ist, informiert Sie die zuständige Stelle, falls Sie für die Registrierung noch weitere Unterlagen einreichen müssen.
- Die zuständige Stelle informiert Sie, sobald die Änderung im Anlagenregister registriert wurde.
Weitere Hinweise
- Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegen.
- Rechtsbehelf:
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
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Benötigte Unterlagen
- Vollständige schriftliche oder elektronische Anzeige
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Zuständige Stellen
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Formulare
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
1 Monat Die endgültige Stilllegung der Anlage müssen Sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats anzeigen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Es gibt keine Frist für die Bearbeitung.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 24.08.2026