Die vollständigen Unterlagen für die endgültige Zuschussabrechnung müssen jeweils bis zum 31.05. des Folgejahres vorgelegt werden.
3 Wochen bis 4 Wochen
5,00 EUR pro Auskunft.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zu Leistungen für Versicherte auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Aktualisiert am 23.07.2025