Um die Steuererklärung einzureichen, müssen Sie entweder:
Rufen Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung zum Beispiel eines der folgenden Formulare auf:
Energiesteueranmeldung - ohne Heizstoffe, Erdgas und Kohle (Formular 1100)
Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen.; Drucken Sie das Formular vollständig aus und fügen gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.; Unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular.; Reichen Sie das Formular bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein. Das Hauptzollamt prüft Ihre Steueranmeldung und sendet Ihnen einen Bescheid zu, falls Ihre Berechnungen nicht zutreffend oder nachvollziehbar sind. Sind Ihre Berechnungen zutreffend, wird kein Bescheid an Sie versandt.; Bezahlen Sie fristgemäß den selbst berechneten oder im Steuerbescheid des Hauptzollamts angegebenen Betrag,;
oder:
Registrieren Sie sich im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) der Zollverwaltung.
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Für Unternehmen, die von einem Ort außerhalb des deutschen Steuergebietes betrieben werden, oder für Personen ohne Wohnsitz im deutschen Steuergebiet, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Aktualisiert am 22.07.2022