Ihre Meldung muss nach Ablauf eines Kalenderjahres spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.
Die Zahlung Ihrer Künstlersozialabgabe ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abrechnung fällig.
Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats zu zahlen.
Wenn Sie die Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die KSK monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.
1 Woche bis 2 Wochen
gebührenfrei
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Informationen zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe
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Informationsschrift Künstlerische/publizistische Tätigkeiten und Abgabesätze
Informationsschrift Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung mit Ausnahmen zur Bemessungsgrundlage
Alle Informationsschriften und Checklisten im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter der Künstlersozialkasse
Häufige Fragen (FAQs)
Aktualisiert am 23.07.2025