Sie reichen Ihre Entgeltmeldung für das betroffene Jahr bei der Künstlersozialkasse ein:
Entgelt im diesem Sinne ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische oder publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel
Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören
Die KSK errechnet auf Grundlage Ihrer Meldung die Künstlersozialabgabe für das vergangene Kalenderjahr und teilt Ihnen den Zahlbetrag mit. Außerdem berechnet die KSK die Vorauszahlungen, die Sie im laufenden Kalenderjahr monatlich zahlen müssen.
Rechtsbehelf: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe beziehungsweise dem Bescheid über die Ablehnung der Änderung Ihrer Jahresabrechnung entnehmen.
Formulare
Meldebogen
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe
Informationsschrift Allgemeines und Verfahren
Informationsschrift Künstlerische/publizistische Tätigkeiten und Abgabesätze
Informationsschrift Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung mit Ausnahmen zur Bemessungsgrundlage
Alle Informationsschriften und Checklisten im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter der Künstlersozialkasse
Häufige Fragen (FAQs)
Aktualisiert am 23.07.2025