Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
Wann steht mir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu? Erfahren Sie hier mehr.
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Basisinformationen
Alleinstehende Steuerbürger:innen mit mindestens einem Kind können im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 steuermindernd geltend machen. Bei Arbeitnehmer:innen kann dieser Betrag bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch die Beantragung der Steuerklasse II berücksichtigt werden. Dazu erfahren Sie mehr in der Dienstleistungsbeschreibung "Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen". Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".
Der Entlastungsbetrag erhöht sich ab dem 2. Kind um je 240 €.
Voraussetzungen
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben Sie, wenn Sie
- alleinstehend sind,
- keine anderen volljährigen Personen (zum Beispiel Lebenspartner:innen) in Ihrem Haushalt leben.
- Dies gilt nicht für ein volljähriges Kind, für das Ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.
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Ablauf
- Die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags erfolgt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer durch Angabe in der Einkommensteuererklärung (Anlage Kind).
- Für die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren ist ein Antrag auf Steuerklasse II beim Wohnsitzfinanzamt erforderlich. Den Antrag können Sie mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ oder online über Elster stellen. Den Link zum Formular finden Sie unter „Formulare“.
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Benötigte Unterlagen
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Zuständige Stellen
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Online Services
Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.
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Formulare
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gelten die allgemeinen Verjährungsfristen für die Abgabe von Steuererklärungen, sofern der Entlastungsbetrag nicht bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht wurde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Keine Angabe.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 04.11.2025
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