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Entschädigung aufgrund von Verkehrslärm beantragen

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Wenn Sie von Verkehrslärm durch eine Bundesfernstraße oder Landesstraße beeinträchtigt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Einbau von Lärmschutzfenstern) beantragen.

  • Basisinformationen

    Sie sind von Verkehrslärm beeinträchtigt, der auf eine Bundesfernstraße oder Landesstraße zurückzuführen ist? Als Eigentümer, nicht als Mieter, können Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümer des Wohnhauses oder der Eigentumswohnung und haben mit der Realisierung der Lärmschutzmaßnahme noch nicht begonnen.
    • Ihr Wohnhaus oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich an einer Bundesfernstraße oder Landesstraße.
    • Die Auslösewerte, Grenzwerte gemäß Richtlinie für Verkehrslärm an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sind überschritten.
    • Sofern im Bundes-/Landeshaushalt Haushaltsmittel bereitgestellt und noch nicht ausgeschöpft wurden.
  • Ablauf

    • Antragsstellung durch Eigentümer
    • Feststellung der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach
    • Ortstermin zur Feststellung des Sanierungsaufwandes (gegebenenfalls Feststellung keine Überschreitung der Auslösewerte)
    • Aufforderung zur Angebotseinholung (möglichst 3 Angebote) entsprechend Ortstermin
    • Erstellung einer Vereinbarung mit Festlegung der Erstattungskosten
    • Auftragsvergabe und Einbauarbeiten (zum Beispiel Fenster, Lüfter, Dämmung) sind durch den Eigentümer zu veranlassen und zu überwachen
    • Abnahme der Leistungserbringung durch die zuständige Stelle
    • Auszahlung der Erstattung gemäß Vereinbarung, nach Vorlage der Rechnung vom Eigentümer
  • Benötigte Unterlagen

    • formloser Antrag unter Angaben des Wohnorts, der Straße und der Hausnummer
    • Vollmacht des Bevollmächtigten bei Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 21.07.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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