Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Welche Fristen sind zu beachten?

3 Monate Die Anzeige muss innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Vermögensanfall erfolgen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es entstehen bei der Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer keine besonderen Gebühren oder sonstige Kosten