Verfahren

Sie können das Ergebnis des Feststellungsverfahrens auf den folgenden Wegen an die Stammbehörde schicken:

  • schriftlich per Post
  • per Mail
  • über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stelle".

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Als berufliche:r Betreuer:in erhalten Sie eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Diese wird von der von Ihnen betreuten Person bezahlt. Falls die betreute Person mittellos wird, erhalten Sie die Vergütung aus der Staatskasse.
Nach erfolgreicher Registrierung beim zuständigen Amtsgericht müssen Sie selbst eine Feststellung der Vergütung beantragen.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Vorschriften des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG). Darüber hinaus richtet sich die Höhe der monatlichen Fallpauschale nach:

  • Ihrer beruflichen Qualifikation,
  • der Dauer der geführten Betreuung,
  • dem gewöhnlichen Aufenthalt der betreuten Person und
  • dem Vermögensstatus der betreuten Person