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Ergebnis des Vergütungsfeststellungsverfahrens als berufliche:r Betreuer:in vorlegen

Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert? Das Ergebnis des Feststellungsverfahrens müssen Sie der Stammbehörde unaufgefordert mitteilen.

  • Basisinformationen

    Nach Ihrer Registrierung als berufliche:r Betreuer:in haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.
    Berufliche Betreuer:innen müssen der Stammbehörde sofort nach Bekanntgabe das Ergebnis des Feststellungsverfahrens über die verbindliche Vergütungseinstufung unaufgefordert mitteilen.
    Die Mitteilungen und Nachweise müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
    Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz, ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.

    Voraussetzungen

    • Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert.
    • Sie haben das Ergebnis des Feststellungsverfahrens erhalten.
  • Ablauf

    Sie können das Ergebnis des Feststellungsverfahrens auf den folgenden Wegen an die Stammbehörde schicken:

    • schriftlich per Post
    • per Mail
    • über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

    Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stellen".

    Weitere Hinweise

    Als berufliche:r Betreuer:in erhalten Sie eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Diese wird von der von Ihnen betreuten Person bezahlt. Falls die betreute Person mittellos wird, erhalten Sie die Vergütung aus der Staatskasse.
    Nach erfolgreicher Registrierung beim zuständigen Amtsgericht müssen Sie selbst eine Feststellung der Vergütung beantragen.
    Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Vorschriften des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG). Darüber hinaus richtet sich die Höhe der monatlichen Fallpauschale nach:

    • Ihrer beruflichen Qualifikation,
    • der Dauer der geführten Betreuung,
    • dem gewöhnlichen Aufenthalt der betreuten Person und
    • dem Vermögensstatus der betreuten Person
  • Benötigte Unterlagen

    • Ergebnis des Feststellungsverfahrens
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Den Nachweis müssen Sie sofort nach Erhalt der Stammbehörde mitteilen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 13.11.2025

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