Sie möchten sich über vergebene Aufträge und deren Ergebnisse informieren? Sie können dafür den Datenservice „Öffentlicher Einkauf“ nutzen.
Sie können sich, so weit dies rechtlich vorgesehen ist, über vergebene Aufträge und deren Ergebnisse informieren.
Öffentliche Auftraggeber sind in bestimmten Fällen verpflichtet, nach der Zuschlagserteilung Informationspflichten einzuhalten und bestimmte Informationen zu einem vergebenen Auftrag uneingeschränkt zu veröffentlichen.
Folgende Informationen können Gegenstand der Informationspflicht sein: Angaben zum Auftraggeber, zum Auftragsgegenstand, zum durchgeführten Vergabeverfahren, zu Art und Umfang der Leistung bzw. zum Ort der Ausführung sowie der Name des beauftragten Unternehmens.
Die Informationen zum vergebenen Auftrag können Sie in Internetportalen und amtlichen Veröffentlichungsblättern einsehen.
Sie können den Datenservice Öffentlicher Einkauf nutzen, um alle Informationen zu vergebenen Aufträgen einzusehen.
Sie können sich über vergebene Aufträge und deren Ergebnisse informieren.
Informationen zu vergebenen Aufträgen können Sie ebenso auf den Vergabeplattformen des Bundes, der Länder und Kommunen einsehen.
Datenservice Öffentlicher Einkauf
Der Datenservice Öffentlicher Einkauf ist der zentrale Ort zum Finden und Auswählen von Bekanntmachungen öffentlicher Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen. Unternehmen und an Vergabethemen Interessierte können so erstmalig an einer zentralen Stelle frei zugänglich alle für sie relevanten Bekanntmachungen finden.
gebührenfrei
Die jeweiligen Fristen für die Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Ergebnisse des Vergabeverfahrens sind abhängig von den jeweils einschlägigen rechtlichen Vorschriften.
Die Onlineauskunft erfolgt unmittelbar.
Aktualisiert am 23.07.2025