Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:
Wenn Sie als Antragsteller in Bremen ortsansässig sind oder der Transport in Bremen beginnt, ist das Amt für Straßen und Verkehr für die Erteilung der Genehmigung zuständig.
Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird. Die Streckenprüfung muss zuvor durch Sie erfolgt sein (Routenwunsch).
Ihren Antrag können Sie über das bundeseinheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einreichen. Die Nutzung dieses Systems ist für Sie als Antragsteller kostenfrei. Sie müssen sich lediglich in VEMAGS registrieren lassen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie dann per Mail zurück. Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass Sie den Stand des Genehmigungsverfahrens jederzeit abrufen können.
Auf der VEMAGS-Startseite erfahren Sie alles Wissenswerte über das neue System.
Technische Voraussetzungen für die Einstufung als "Großraum- und Schwertransport"
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online:
Für alle weiteren Antragswege wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsbehelf:
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
40,00 EUR bis 1.300,00 EUR Grundgebühr.
Die jeweilige Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, dem Gesamtgewicht, der zur Bescheiderteilung beteiligenden Behörden/Träger öffentlicher Belange, Transportabmessungen sowie dem Aufwand der Behörde bis zur Bescheiderteilung.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
2 Wochen
Aktualisiert am 21.07.2026