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Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

  • Logistik und Transport

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

  • Basisinformationen

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden. 
    Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn: 

    • die Ladung,
    • die Abmessungen,
    • die Achslast oder
    • das Gesamtgewicht
      die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

    Wenn Sie als Antragsteller in Bremen ortsansässig sind oder der Transport in Bremen beginnt, ist das Amt für Straßen und Verkehr für die Erteilung der Genehmigung zuständig. 
    Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird. Die Streckenprüfung muss zuvor durch Sie erfolgt sein (Routenwunsch). 

    Ihren Antrag können Sie über das bundeseinheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einreichen. Die Nutzung dieses Systems ist für Sie als Antragsteller kostenfrei. Sie müssen sich lediglich in VEMAGS registrieren lassen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie dann per Mail zurück. Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass Sie den Stand des Genehmigungsverfahrens jederzeit abrufen können.

    Auf der VEMAGS-Startseite erfahren Sie alles Wissenswerte über das neue System.

    Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Technische Voraussetzungen für die Einstufung als "Großraum- und Schwertransport"

    • länger als 16,50 Meter
    • breiter als 2,55 Meter
    • höher als 4,00 Meter
    • schwerer als 41,8 Tonnen
  • Ablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Online:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Für alle weiteren Antragswege wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ihr Antrag sollte beinhalten:
      • Geltungszeitraum
      • genaue Wegstrecke
      • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
      • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
      • schriftlicher Haftungsausschluss
      • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
        • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.
    • Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle
  • Zuständige Stellen

    Weitere Dienstleister

    Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
    Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    40,00 EUR bis 1.300,00 EUR Grundgebühr.

    Die jeweilige Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, dem Gesamtgewicht, der zur Bescheiderteilung beteiligenden Behörden/Träger öffentlicher Belange, Transportabmessungen sowie dem Aufwand der Behörde bis zur Bescheiderteilung.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 21.07.2026

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