zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
  • Dienstleistungen
  • Erlaubnis zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Flugplätzen oder über 300 Meter Aufstiegshöhe beantragen

Erlaubnis zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Flugplätzen oder über 300 Meter Aufstiegshöhe beantragen Hobby und Freizeit Veranstaltungen

Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Abbrennen von Feuerwerken, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

  • Basisinformationen

    Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

    Als Flugplätze im Land Bremen gelten:

    • Verkehrsflughafen Bremen
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Mitte,
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen Links der Weser,
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Nord,
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremerhaven Reinkenheide 

    Zudem wird immer eine Erlaubnis benötigt, wenn die Aufstiegshöhe der Feuerwerkskörper mehr als 300 Meter beträgt, unabhängig vom Aufstiegsort.

    Wenn der geplante Aufstiegsort in Niedersachsen liegt, müssen Sie sich an die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg wenden, um eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Flugplätze betroffen sind, die in Bremen liegen, der Aufstiegsort jedoch in Niedersachsen ist.

  • Ablauf

    Nutzen Sie bitte den Antrag Luftraumsondernutzung. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an (ops@haefen.brmen.de) ein:

    • Antrag Luftraumsondernutzung
    • Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

    Ohne eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht erhalten Sie auch von uns keine Erlaubnis.

    Weitere Hinweise

    Bitte beachten Sie, dass Sie vorher eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen beantragen und bei uns einreichen. Ohne diese Genehmigung werden wir keine luftverkehrsrechtliche Aufstiegserlaubnis erteilen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
  • Zuständige Stellen

    Weitere Dienstleister

    Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
    Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

    Ansprechperson

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    60,00 EUR 60,00 EUR für gewerbliche Nutzung. Für private Antragssteller:innen wird keine Gebühr erhoben.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Wir empfehlen grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zur Beantragung einzuhalten.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen Rechnen Sie bitte mit einer längeren Bearbeitungsdauer, wenn der Aufstieg in der Nähe vom Flughafen Bremen erfolgen soll.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 22.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm