Nutzen Sie bitte den Antrag Luftraumsondernutzung. Bitte reichen Sie den Antrag und die Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an (ops@haefen.bremen.de) ein.
Der Aufstieg von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten (§2 der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit).
Unter Umständen ist zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) erforderlich.
Formulare
Antrag Luftraumsondernutzung
Wo kann ich mehr erfahren?
Internetseite der Luftfahrtbehörde Bremen zu Kinderballonen
Internetseite der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS)
Aktualisiert am 02.06.2025