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Erlaubnis zum Steigenlassen von Kinderballonen in der Nähe von Flugplätzen beantragen

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Wenn Sie im Umkreis von 1,5 km um einen Flugplatz im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) Kinderballone aufsteigen lassen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde.

  • Basisinformationen

    Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Steigenlassen von Kinderballonen, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

    Als Flugplätze im Land Bremen gelten:

    • Verkehrsflughafen Bremen
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Mitte,
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen Links der Weser,
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Nord,
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremerhaven Reinkenheide 

    Wenn Sie innerhalb der sogenannten Kontrollzone um den Flughafen Bremen Kinderballone aufsteigen lassen wollen, benötigen Sie zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), auch wenn Sie außerhalb der 1,5 km zu einem Flugplatz sind. Die Kontrollzone erstreckt sich nahezu über das gesamte Innenstadtgebiet von Bremen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der DFS.

    Auch wenn Sie egal an welchem Ort mehr als 500 Ballone aufsteigen lassen wollen, brauchen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS). Auch hierzu finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite der DFS.

    Wenn der geplante Aufstiegsort in Niedersachsen liegt, müssen Sie sich an die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg wenden, um eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Flugplätze betroffen sind, die in Bremen liegen, der Aufstiegsort jedoch in Niedersachsen.

    Achtung: Der Aufstieg von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten (§2 der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit).

    Voraussetzungen

    Der Aufstiegsort befindet sich innerhalb einer Entfernung von 1,5 Kilometer von Flugplätzen.

    Die Ballone müssen folgende Merkmale aufweisen, um genehmigt werden zu können:

    • Die Kinderballone sind nicht mit brennbarem Gas gefüllt.
    • Die Kinderballone werden nicht gebündelt.
    • Es sind keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, lichtemittierende Dioden (LED) o.Ä.) an oder in den Kinderballonen befestigt.
    • Sie lassen max. 500 Kinderballone aufsteigen.
  • Ablauf

    Nutzen Sie bitte den Antrag Luftraumsondernutzung. Bitte reichen Sie den Antrag und die Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an (ops@haefen.bremen.de) ein.

    Weitere Hinweise

    Der Aufstieg von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten (§2 der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit).
    Unter Umständen ist zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) erforderlich.

  • Zuständige Stellen

    Weitere Dienstleister

    Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
    Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

    Ansprechperson

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    60,00 EUR 60,00 EUR für gewerbliche Nutzung. Für private Antragssteller:innen wird keine Gebühr erhoben.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Wir empfehlen grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zur Beantragung einzuhalten.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Im Regelfall 1 Woche

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 02.06.2025

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