Wenn Sie Umgang mit Energieerzeugnissen haben, die noch versteuert werden müssen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Mit Umgang ist unter anderem das Herstellen, Lagern, Verwenden, Verteilen oder Empfangen der Energieerzeugnisse gemeint.
Die Erlaubnis berechtigt Sie dazu, mit noch nicht versteuerten Energieerzeugnissen umzugehen.
Energieerzeugnisse sind zum Beispiel Kraft- und Heizstoffe wie Heizöl, Erdgas oder Kohle.
Die Prüfung zur Erteilung einer Erlaubnis bezieht sich generell bei Gewerbetreibenden auf Ihre Unternehmen. Sie kann sich aber auch auf Ihre Person beziehen, zum Beispiel als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, oder auf andere, für die Steuer relevante Personen in Ihrem Betrieb.
Wenn Sie nach Energiesteuerrecht mit Energieerzeugnissen umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beispiele finden Sie unter "Weitere Hinweise".
Der Antrag auf Erlaubnis ist grundsätzlich, außer bei Verwendung durch Luftfahrtunternehmen, formlos und schriftlich. Bitte machen Sie immer folgende Angaben und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei:
Als Luftfahrtunternehmen:
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Beispiele sind nachfolgend aufgeführt:
In allen Fällen benötigen Sie eine schriftliche Erlaubnis von dem für Sie zuständigen Hauptzollamt. Die Erlaubnis wird Ihnen unter Widerrufsvorbehalt erteilt.
Vor einer Erlaubnis prüft das Hauptzollamt im Allgemeinen, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind, etwa im Hinblick auf die steuerliche Zuverlässigkeit, die Buchführung und die technische Einrichtung in Ihrem Betrieb.
(Ergänzen Sie die Betriebserklärung durch eine schematische Darstellung, wenn dies zum Verständnis erforderlich ist.)
gebührenfrei
Sie müssen die Erlaubnis beantragen, bevor Sie Umgang mit Energieerzeugnissen haben.
1 Woche bis 8 Wochen
Aktualisiert am 22.07.2025