Den Antrag auf Erlaubnis müssen Sie vor dem geplanten Betriebsbeginn eines Steuerlagers beziehungsweise dem Versand, dem Empfang oder der Verwendung der unversteuerten Tabakwaren stellen.
8 Wochen bis 12 Wochen
gebührenfrei
Gegebenenfalls müssen Sie eine Sicherheitsleistung erbringen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Tabaksteuer auf der Internetseite der Zollverwaltung
Informationen zur Erlaubnis auf der Internetseite der Zollverwaltung
Informationen zur Steueraussetzung auf der Internetseite der Zollverwaltung
Informationen zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS auf der Internetseite der Zollverwaltung
Aktualisiert am 22.07.2025