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Erlaubnis zur gewerblichen Postbeförderung beantragen Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie gewerblich Briefe befördern möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.

    Wenn Sie nur als Gehilfe für einen lizenzierten Postdienstleister Briefsendungen befördern, brauchen Sie keine Lizenz. Auch wenn Sie Briefe befördern, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen (zum Beispiel eine Rechnung), brauchen Sie keine Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihr Gewerbe angemeldet haben
    • Sie dürfen nicht überschuldet oder zahlungsunfähig sein
    • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Anforderungen an Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllen
  • Ablauf

    Eine Lizenz für das Befördern von Briefsendungen können Sie schriftlich oder per E-Mail beantragen:

    • Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den anderen Unterlagen per Post oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur.
    • Sie erhalten dann ein gesondertes Beratungsschreiben, in dem Sie zur Vorlage weiterer Informationen und Unterlagen aufgefordert werden.
    • Ihnen wird ein Ansprechpartner für das Lizenzverfahren benannt, der Sie durch das Verfahren begleitet.
    • Die Bundesnetzagentur informiert Sie schriftlich darüber, ob Sie die Lizenz bekommen.

    Weitere Hinweise

    Wenn Sie Briefe von nicht mehr als 1.000 Gramm ohne Erlaubnis ausliefern, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Auszug aus dem Handelsregister, Vereinsregister o.Ä.

      Ist die Eigentümerin einer Immobilie eine juristische Person (GmbH, o.ä.), dann benötigen Sie für die Bauakteneinsicht - zusätzlich zur Vollmacht-  einen Auszug, z.B. aus dem Handelsregister, der die Vertretungsberechtigtigung ausweist

    • Gewerbeanmeldung
    • weitere Unterlagen

      Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    700,00 EUR Abhängig vom Umfang der beantragten Dienstleistungen und von der Unternehmensform: EUR 175 - 700

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    6 Wochen nach Einreichen aller Unterlagen

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Aktualisiert am 31.01.2025

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