Die Anzeige ist in der Regel kostenfrei. Bei aufwendigeren Prüfungen und Überwachungsmaßnahmen können Kosten gem. Bremischer Gesundheitskosten-Verordnung anfallen.
Online ServiceErlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln Wer beabsichtigt Arzneimittel herzustellen, braucht gem. § 13 Abs.1 Arzneimittelgesetz (AMG) in der Regel eine Herstellungserlaubnis. Über diesen Online Service können Sie ihre Anzeige einreichen.