Anträge können wie folgt gestellt werden:
Online
Schriftlich
Sofern die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung nicht mehr vorliegen, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt Bremen innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall der Voraussetzungen mitzuteilen.
Eine Ermäßigung kommt nicht deswegen in Betracht, weil Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel zur Haltung des Hundes verfügen.
Sie können aber einen Antrag auf Stundung (Ratenzahlung) stellen, wenn eine erhebliche Härte vorliegt, zum Beispiel bei einer nicht selbst herbeigeführten, vorübergehenden finanziellen Notlage. Eine Stundung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist zu begründen. In dem Antrag sind die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen.
Daneben können Sie einen (Teil-) Erlass der Hundesteuer beantragen, zum Beispiel, weil Sie über ein geringes Einkommen verfügen. In diesem Fall müssen Sie einen Einkommensnachweis einreichen und die monatlich zur Lebensführung zur Verfügung stehenden Mittel angeben.
Ein einmal gewährter Erlass und eine einmal gewährte Stundung gelten immer nur für das jeweilige Jahr.
Aktualisiert am 09.09.2025