Verkehrsunternehmer i.S. des § 3 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) können einen Antrag auf Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr stellen.

Voraussetzungen

Siehe hierzu die Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) und die Anlagen.