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Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr Finanzierung und Förderung

  • Basisinformationen

    Verkehrsunternehmer i.S. des § 3 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) können einen Antrag auf Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr stellen.

    Voraussetzungen

    Siehe hierzu die Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) und die Anlagen.

  • Ablauf

    Die Erstattung der nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen richtet sich nach einem jährlich festgesetzten Prozentsatz. Dieser orientiert sich am Verhältnis der freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen zur übrigen Wohnbevölkerung des Landes. Den aktuellen Prozentsatz erfragen Sie bitte unter der Rufnummer 0421 36110537.

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Der Antrag ist innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Abrechnungsjahres zu stellen.

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Aktualisiert am 22.07.2025

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