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Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden Arbeitgeber sein

Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen? Dann müssen Sie die erforderliche Vorabmeldung an die zuständige Behörde übermitteln.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
  • Ablauf

    Meldungen sind auf folgenden Wegen möglich:

    • Per E-Mail an heimarbeit@arbeit.bremen.de
    • Per Upload-Link (wird auf Nachfrage per E-Mail übermittelt)
    • Schriftlich per Post an: Postfach 101580, 28015 Bremen
  • Benötigte Unterlagen

    • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine. Die Meldung ist durch die Übermittlung per Post, Mail oder Upload erfolgt.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 22.07.2025

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