Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Kindertageseinrichtungsangebot anbieten? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen, sie übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.
Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachtet werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es wird empfohlen sich bezüglich der Voraussetzungen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.
Bitte an die zuständige Stelle wenden.
Der Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes/ vor Umsetzung der Änderung zu stellen.
Es wird empfohlen sich bezüglich der Bearbeitungsdauer vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Aktualisiert am 17.10.2025