Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Sie möchten die Anzahl Ihrer Kraftomnibusse oder der Sitzplätze für Ihr Busunternehmen erhöhen? Dann müssen Sie die notwendige Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
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Basisinformationen
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.
Voraussetzungen
- Sie sind bereits in Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
- Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person sind zuverlässig.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
- Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragte Unternehmerinnen oder Unternehmer haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.
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Ablauf
Bei Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Hinweise
Rechtsbehelfe:
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch erfolglos ist.
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Benötigte Unterlagen
- Gültige Genehmigung
- Antrag auf Erweiterung der Kraftomnibusgenehmigung mit Angaben zu:
- Name und Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Eigenkapitalbescheinigung
- gegebenenfalls Zusatzbescheinigung
- nicht älter als 3 Monate
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate):
- vom Unternehmen
- der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
- der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Bei Fragen zu den Fristen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 24.04.2026