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Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen Ausweise und Dokumente Anlagen, Waren und Stoffe Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
    Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung.
    • Sie können die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.
    • Sie haben einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen.
  • Ablauf

    • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
    • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
    • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.
  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
    • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
    • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen)
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    119,50 EUR bis 350,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Der anerkannte Kurs oder Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 4 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 22.07.2025

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