zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
  • Dienstleistungen
  • Erwerb eines Euro-Schlüssels für behindertengerechte Toiletten

Erwerb eines Euro-Schlüssels für behindertengerechte Toiletten

  • Basisinformationen

    Der Euro-Schlüssel ist bereits im Jahr 1986 vom Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. eingeführt worden. Mit der Einführung verfolgte der Club das Ziel, körperlich beeinträchtigten Menschen einen Einheitsschlüssel zur Verfügung zu stellen, mit welchem sie kostenlosen Zugang zu behindertengerechten Toiletten erhalten.

    Zu den Anlagen zählen Autobahn- und Bahnhofstoiletten sowie unter anderem öffentliche Toiletten.
    2017 zählte man ca. 12.000 Behindertentoiletten in Europa.

    Voraussetzungen

    Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem der folgenden Merkzeichen:

    • Merkzeichen aG
    • Merkzeichen B
    • Merkzeichen H
    • Merkzeichen Bl
    • Merkzeichen G und einen Grad der Behinderung von 70

    Beachten Sie, dass eine Abgabe des Euro-Schlüssels nur an Bremer Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann. Interessierten Personen aus dem Bremer Umland gehen bitte direkt über den CBF Darmstadt.

  • Ablauf

    Sie erhalten den Euro-Schlüssel, bei Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises, direkt im Büro des Landesbehindertenbeauftragten (Besuchsadresse: Marktstraße 3 / Börsenhof C, 28195 Bremen).

    Um doppelte Wege zu vermeiden - möchten wir Sie herzlich bitten, da wir nur eine gewisse Anzahl an Schlüssel vorrätig haben - sich im Vorhinein mit uns in Verbindung zu setzen. 

    Bremerhavener Bürger wenden sich bitte an das Amt für Menschen mit Behinderung: Barkhausenstraße 22, 27568 Bremerhaven, 0471 590-2454

    Sollte Ihnen eine Abholung persönlich nicht möglich sein, kann eine Person Ihres Vertrauens - ausgestattet mit einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht - ihn bei uns erhalten.

  • Benötigte Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
      • zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    28,90 EUR

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 03.09.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm