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Fahrerkarte beantragen

Die Regelungen gelten für neue Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals im Frühjahr 2006 in den Verkehr gebracht wurden.

  • Basisinformationen

    Antragsverfahren bei Ausstellung einer Fahrerkarte

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz des Fahrers in Bremen
    • EU-Führerschein mind. Klasse B bzw. ausländischer Nicht-EU-Führerschein, dann auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerscheines

    Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde.

    Bei einem Verlust der Fahrerkarte ist die Abgabe einer eisdesstattlichen Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

  • Ablauf

    • Persönliche Antragstellung
    • Anfrage beim Zentralen Kartenregister (ZKR) 
    • Online-Bestellung beim ZKR 
    • Die Fahrerkarte wird vom ZKR  zugesandt, ggf. auch an die Adresse des Arbeitgebers
    • maximal 5 Jahre gültig

    Weitere Hinweise

    Die Antragstellung berechtigt nicht zum Führen der LKW.

  • Benötigte Unterlagen

    • Passfoto
      • Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.
    • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
      • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
    • EU-/EWR-Führerschein mind. Klasse B bzw. ausländischer Nicht-EU-Führerschein

      bei Nicht-EU: auch amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerscheines

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bisherige Fahrerkarte bei Verlängerung oder Beanstandung
    • Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde
  • Zuständige Stellen

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  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    37,00 EUR
    30,70 EUR eidesstattliche Versicherung (bei Verlust)

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    5 Jahre Gültigkeit

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Tage bis 5 Tage

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 22.07.2025

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