Verfahren

  1. Terminvereinbarung zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde.
  2. Im persönlichen Termin Prüfung der Unterlagen und ggf. weitergehende Beratung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Bitte bringen Sie die oben genannten notwendigen Unterlagen zum Termin mit.
  3. Einholung von Registerauskünften (Verkehrszentralregister), ggf. Führungszeugnis
  4. Anforderung von Entscheidungshilfen (z.B. ärztliches Gutachten, medizinisch-psychologisches Gutachten)
  5. Entscheidung über Ihren Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Der Führerscheinstelle ist es untersagt, vor Ablauf der gerichtlich verhängten Sperrzeit eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Eine evtl. erforderliche medizinisch-psychologische Untersuchung ist ebenfalls erst nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist möglich. Bei einem Entzug darf solange kein Kraftfahrzeug mehr gefahren werden, bis die Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis erteilt hat. 

Nach Ablauf der Sperrzeit besteht kein automatischer Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Die Führerscheinstelle prüft und entscheidet, ob und unter welchen Voraussetzungen eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.

Bei Eignungszweifeln wird die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder einer fachärztlichen Untersuchung angeordnet. Bei zusätzlichen Befähigungsbedenken muss eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Wie ist das Verfahren nach einer Entziehung wegen einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Führerscheinstelle auf und erkundigen Sie sich, welche Maßnahmen in Ihrem Einzelfall erforderlich sind.

Wie ist das Verfahren nach einer Entziehung wegen einer Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 oder mehr Promille?
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist zwingend notwendig. Abhängig von vom Untersuchungsergebnis kann außerdem die Teilnahme an einem Nachschulungskurs erforderlich sein. Bitte nehmen Sie auch hier Kontakt zur Führerscheinstelle zur Klärung Ihres Einzelfalles auf.

Wie ist das Verfahren wegen einer Entziehung aufgrund der unterbliebenen Teilnahme an einem Aufbauseminar?
Die Wiedererteilung kommt erst nach Teilnahme am Aufbauseminar in Betracht. Bitte nehmen Sie auch hier im Anschluss Kontakt mit der Führerscheinstelle auf, um alle Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall zu erfahren. 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitergehende Informationen erteilt die Führerscheinstelle.

Zusätzliche Informationen:

Ein Führungszeugnis können Sie online über das Bundesamt für Justiz vorab beantragen. Wenn Sie dies 2-3 Wochen vor dem Termin in der Führerscheinstelle anfordern, liegt das Führungszeugnis zum Termin in der Regel vor. Sofern die Anforderung erst durch die Führerscheinstelle erfolgt, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Die Erteilung erfolgt je nach Klassen für unterschiedliche Zeitdauern:

  • Klassen A, A1, B, S, BE, L, M und T: unbefristet
  • Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E: befristet für jeweils fünf Jahre

Einzelheiten zu den Verlängerungen befristeter Fahrerlaubnisse finden Sie unter der Dienstleistung "Verlängerung eines befristeten Führerscheins". Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?".