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Fahrschulerlaubnis beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wer als selbständige:r Fahrlehrer:in Fahrschüler:innen ausbildet oder durch von ihm/ihr beschäftigte Fahrlehrer:innen ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis.

  • Basisinformationen

    Wer als selbständige:r Fahrlehrer:in Fahrschüler:innen ausbildet oder durch von ihm/ihr beschäftigte Fahrlehrer:innen ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis.
    Die Fahrschulerlaubnis wird bei Erfüllung der im Fahrlehrergesetz genannten Voraussetzungen auf Antrag erteilt. In dem Antrag sind Name und Anschrift der Fahrschule mitzuteilen und anzugeben, für welche Fahrerlaubnisklassen die Fahrschulerlaubnis erworben werden möchte. 

    Voraussetzungen

    Der Bewerber/die Bewerberin muss unter anderem mindestens 25 Jahre alt sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn/sie für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen. 

  • Ablauf

    • Sie können den Antrag persönlich, schriftlich per Post oder per E-Mail stellen. 
      • Nutzen Sie dafür das Antragsformular
  • Benötigte Unterlagen

    • Ablichtung des Fahrlehrerscheins als Nachweis über den Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klasse, für welche die Fahrschulerlaubnis beantragt wird
    • Unterlagen über eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/in
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft
    • maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben über die Ausstattung
    • Mietvertrag/Nutzungsvereinbarung/gegebenenfalls Eigentumsnachweis über die Unterrichtsräume
    • Erklärung, dass die erforderlichen Lehrmittel zur Verfügung stehen
    • Aufstellung über Anzahl und Art der zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge
    • Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 BZRG (Belegart "OE", nicht älter als 3 Monate)
    • Auskunft aus dem FAER (nicht älter als 3 Monate)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
    • Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
    • unterschriebene Erklärung zum Datenschutz
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    102,00 EUR bis 153,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    unbefristet

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1 Monat bis 3 Monate

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 26.03.2026

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