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Fahrzeuge ersteigern

Die Versteigerung erfolgt über das Onlineportal des Zolls. 

  • Basisinformationen

    Besteht durch die Eigentümer:in kein Interesse mehr an ihrem oder seinem Fahrzeug, erwirbt die Stadtgemeinde das Eigentum nach 6 Wochen. Die als Fundsachen geltenden Fahrzeuge werden entweder verwertet oder zur Versteigerung freigegeben.

    Voraussetzungen

    Keine Angabe.

  • Ablauf

    Circa eine Woche nach der Ersteigerung erhalten Sie ein Versteigerungsprotokoll, mit dem Sie die Zulassungspapiere beantragen und Zweitschlüssel in Auftrag geben können.

  • Zuständige Stellen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 20.11.2025

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