Bei Verlust oder Diebstahl Ihre Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Sofern für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugschein ausgestellt wurde, wird als Ersatz die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und altem Fahrzeugbrief ist nicht zulässig. Es muss der alte Fahrzeugbrief in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II getauscht werden.
Hinweis:
Falls der verloren geglaubte Fahrzeugschein nach Ausstellung des Ersatzdokumentes sich wieder einfindet, muss das wieder aufgefundenen Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.
Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
Der Halter des Fahrzeugs muss den Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsbehörde stellen, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Fahrzeugscheins verlangen.
12,00 EUR
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen. Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Aktualisiert am 12.09.2023