Sie sind hier:

Falknerjagdschein erstmalig beantragen

Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben möchten, müssen Sie einen Falknerjagdschein mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen. 

  • Basisinformationen

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen Falknerjagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. 

    Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein oder 3 Jahre aus. Der Jahresjagdschein gilt jedoch für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre.

    Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.

    Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Falknerjagdschein aus.

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Falknerprüfung
  • Ablauf

    • Den Antrag können Sie schriftlich per Post oder persönlich stellen.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
      • Das Antragsformular finden Sie unter "Formulare"
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

    Weitere Hinweise

    • Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Falknerjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.
    • Sie müssen den Falknerjagdschein dabei haben und ihn bei Kontrollen von Jagdschutzberechtigten oder Polizeibeamt:innen gegebenenfalls vorzeigen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
    • Zeugnis der Falknerprüfung
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

      (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung der Umweltverwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV)".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    1 Jahr bis 3 Jahre Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre.
    Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
    14 Tage Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen bis 8 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 08.06.2026

Dienstleistungen · syfq nzm